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Patient mit Überweisung der Krankenkasse

Terminanfragen

Instituts für CT, MR (alle Kassen) und US ( BVA-EB):

Information für Kassenpatienten

Vergessen Sie nicht, vor der Untersuchung eine allenfalls erforderliche chefärztliche Genehmigung einzuholen, um sicherzustellen, dass die Kosten der Untersuchung auch von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Neuerdings besteht seitens der Krankenkassen die Möglichkeit, dass wir für Sie die chefärztliche Genehmigung per Fax einholen können, was wir auf Wunsch auch gerne für Sie erledigen.

Wir benötigen hierfür die von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllte Zuweisung. Beachten Sie dabei aber, dass seitens der Krankenkasse für die chefärztliche Genehmigung der Untersuchung erfahrungsgemäß eine Reaktionszeit von 1 – 2 Tagen zu berücksichtigen ist, sodass wir Sie in Ihrem Interesse ersuchen, uns die von ihrem Arzt vollständig ausgefüllte Zuweisung bereits unmittelbar nach der Terminvereinbarung  zu faxen oder mittels E- Mail zu übermitteln, damit wir diese sogleich an die Krankenkasse weiterleiten können und sie dann nicht am Untersuchungstag auf die noch nicht bei uns eingelangte Chefarztgenehmigung warten müssen. Bei dringenden, bereits am Tag der Anmeldung durchzuführenden Untersuchungen, ist es jedoch ratsam, die Chefarztgenehmigung bei der Krankenkasse direkt selbst einzuholen, da nicht gewährleistet ist, dass die Chefarzt-genehmigung auch zeitgerecht zur Untersuchung eintrifft.

Bei fehlender Chefarztgenehmigung dürfen und können wir die Untersuchung nicht durchführen!

Vergessen Sie auch nicht, die originale und nicht die kopierte Zuweisung zur Untersuchung mitzubringen, da das chefarztgenehmigte Duplikat nur im Verband mit der originalen Zuweisung gültig ist!

Spezialuntersuchungen,  wie z.B. die CT-Kolonographie, CT der Herzkranzgefäße, CT und MRT des Herzens , ferner die Dental – CT zur Implantatplanung sind nicht im Leistungsumfang der GKK enthalten und stellen Eigenleistungen des Versicherten dar. Eine Kostenübernahme wird von den Krankenkassen nur in vorher chefärztlich genehmigten Fällen gewährt.