Überprüfen Sie hier, ob Ihre Sozialversicherung für die vorgesehene Untersuchung eine Chefarztgenehmigung benötigt. Wenn ja, ersuchen wir Sie, diese unbedingt vor der Untersuchung einzuholen. Aufgrund der neuen DSGVO werden Chefarztgenehmigungen von den Krankenkassen allgemein nicht mehr gefaxt, sondern per Post geschickt, d.h. diese treffen bei uns 1-3 Tage später ein. Es wird derzeit an einer elektronischen Übermittlung der Cheafarztgenehmigungen gearbeitet.
CT – Chefarzt-Genehmigung
Erforderlich für SV – Bauern SVA – gewerbliche Wirtschaft Osteoporosemessungen für Frauen erst ab dem 60. Lebensjahr im Leistungskatalog der SV.
MR – Chefarzt-Genehmigung
Erforderlich fürGKK SV – Bauern SVA (gewerbliche Wirtschaft).
Ultraschall
Vertragliche Regelung nur für SV-Bauern,BVA, SVG, Bergbau, KFA – Kein Rückersatz für Patienten der GKK.